Sozialversicherungsrecht für StB und Entscheidungsträger:innen

Das Sozialversicherungsrecht hat in den letzten zwei Jahrzehnten in der Beratungspraxis der Wirtschaftstreuhänder:innen enorm an Bedeutung gewonnen. War es lange Jahre Herr Prof. Werner Sedlacek, der wie ein einsamer Rufer in der Wüste die Wichtigkeit dieses Themas betont hat, so zeigt auch die Anzahl der angebotenen Akademie-Seminare mit der Sozialversicherung als alleinigem Thema oder verbunden mit anderen (z.B. Entsendung, Arbeitsrecht) die gestiegene Bedeutung. Auch die Gründung des Fachsenats für Arbeits- und Sozialrecht (mit Prof. Sedlacek als „Gründungsvorsitzendem“) zeigt uns die Entwicklung.
Der Lehrgang richtet sich an Wirtschaftsprüfer:innen und Steuerberater:innen, die im Zuge gesamtheitlicher Beratung ihrer Klient:innen auch Chancen und Probleme dieser Materie erkennen bzw. den Klient:innen als Mehrwert vermitteln wollen. Es geht nicht um abrechnungsorientierte, sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bezügen bzw. Problemen, die Gegenstand der Personalverrechnung sind, sondern um optimale Gestaltung der Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsthematik Ihrer Auftraggeber:innen.
Voraussetzung
Folgendes Basiswissen ist Voraussetzung für einen effektiven Lehrgangsbesuch:
• Grundlagen aus dem ASVG und GSVG
• Grundlagen Unterscheidung neue Beschäftigungsformen
• Pflichtversicherungstatbestände nach dem GSVG
• Basiswissen SVA-Vorschreibung
• Grundlagen zur Mehrfachversicherung