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LL.M. Sanierungsrecht

„NEU ! Der Lehrgang wurde evaluiert und so noch besser auf die Bedürfnisse der Teilnehmer:innen abgestimmt

Alle Informationen zum Lehrgang können Sie auch dem Mitschnitt des letzten Infoevents entnehmen https://youtu.be/s-vCxpYcEy4.

Ein Unternehmen als lebender Organismus hat mit dem menschlichen Körper eines gemeinsam: beide können erkranken.

Hier wie dort ist es erforderlich, die Krankheit bzw. wirtschaftliche Krise so rasch wie möglich zu erkennen und entsprechende Heilungsschritte zu setzen. Dies setzt ein entsprechendes Know-how voraus. Die Sanierung eines Unternehmens hat nicht nur eine betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Komponente. In diesem Masterlehrgang, der auch ein facheinschlägiges Praktikum vorsieht, werden diese beiden Disziplinen verschränkt.

Im LL.M.-Programm, das in Kooperation mit der UNI for LIFE (Universität Graz) durchgeführt wird, vertiefen Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Rechtsanwält:innen und Unernehmensberater:innen die sanierungsrechtsspezifischen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Strafrechts sowie dem Recht der Rechnungslegung und Abschlussprüfung und können Sanierungsmaßnahmen in ihrer fächerübergreifenden Dimension beurteilen.

Online-Infoevent

Am 17. April um 17.00 Uhr findet ein kostenloses Online-Infoevent zum LL.M. Sanierungsrecht statt.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für das Infoevent.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung zum Lehrgang.

Zielgruppe

Der Lehrgang richtet sich vor allem an Berufstätige im Bereich der Steuer- und Rechtsberatung (wie z.B. Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Berufsanwärter:innen, Mitarbeiter:innen aus WT-Kanzleien, Rechtsanwält:innen, Konzipienten, etc.), die eine Spezialisierung im Sanierungsbereich anstreben sowie an Unternehmensberater:innen, Mitarbeiter:innen von Banken oder Gläubiger:innenschutzverbänden und Führungskräfte in Unternehmen

UND

an Absolvent:innen eines sozial- und wirtschaftswissenwirtschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, die sich im weiten Bereich der Sanierung von Unternehmensträgern beruflich betätigen wollen bzw. bereits beruflich tätig sind.

Voraussetzung

Abschluss eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums
und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung.

HINWEIS Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung für StB

Der Lehrgang ist für StB und WP eine facheinschlägige Fortbildung. Im Rahmen der WT-Fortbildung kann nur der Besuch von Lehrveranstaltungen geltend gemacht werden; Lernzeiten gelten als Selbststudium mit 10h/Jahr. Die Masterarbeit kann als schriftstellerische Tätigkeit geltend gemacht werden, wenn sie veröffentlicht wird.


Inhalt

  • Unternehmenskrisen und (außer-)gerichtliche Sanierungsinstrumente
  • Gesetzliche Krisen- und Insolvenzindikatoren
  • Interne und externe Insolvenzprophylaxe
  • Insolvenzprüfung: Erstellung einer Fortbestehensprognose
  • Insolvenzprüfung: Erstellung einer Überschuldungsbilanz
  • Sanierungsplanung und außergerichtliche Sanierungsumsetzung
  • Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren
  • Probleme und Lösungen im Sanierungsprozess aus Sicht der Banken
  • Grundlagen der Finanzierung in der Liquiditätskrise
  • Gesellschafts- und zivilrechtliche Aspekte der finanziellen Sanierung
  • ArbeitnehmerInnen als Hauptkostenfaktor: Arbeitsrechtliche Aspekte der Sanierung
  • Rechnungslegung vor und in der Insolvenz
  • Steuerrechtliche Aspekte der Sanierung
  • Pflichten und Haftungsrisiken der Organe und BeraterInnen
  • Strafrechtliche Aspekte der Krise
  • Praxis der Insolvenzabwicklung
  • Das Sanierungsverfahren in der Insolvenz
  • Verträge in der Insolvenz: Erfüllung, Auflösung, Anfechtung
  • Die übertragende Sanierung
  • Facheinschlägige Praxis (zB. aus Ihrem gegenwärtigen bzw. zukünftigen beruflichen Umfeld)
    • Der wissenschaftlichen Leitung ist, unter Beachtung allfälliger beruflicher Verschwiegenheitspflichten, ein schriftlicher Bericht zu erstatten, an welchem bzw. welchen Sanierungsprojekten man mitgewirkt hat und welche Tätigkeiten (zB Erstellung einer Fortbestehensprognose, Insolvenzabwicklung) dabei ausgeführt wurden
    • Passende Themengebiete sind praktische Fälle in Bereichen wie Sanierungs- und/oder Insolvenzfälle oder ähnlichen Projekten, aber auch Fortbestehensprognosen oder Maßnahmen der Insolvenzprävention.
    • Hinweis: Sie haben Fragen zur Praxis? Individuelle detaillierte Beratung zum Praxisteil in einem persönlichen (Telefon)Gespräch möglich
  • Masterarbeit
  • Masterprüfung

Ihr Nutzen

Absolvent:innen des Universitätslehrgangs LL.M. Sanierungsrecht finden ein breitgefächertes Betätigungsfeld vor. Als ausgewiesene Sanierungsexpert:innen können Sie in Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzleien Klient:innen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, Ihre im Lehrgang erworbenen Spezialkenntnisse anbieten.

Sie können nachweisen, dass Sie über die in §80 IO für die Bestellung zum/zur Insolvenzverwalter:in erforderlichen Fachkenntnisse verfügen.

Als gewerbliche Unternehmenberater:in im Sinne des §94 GewO können Sie Ihre Kenntnisse für die Sanierungs- und Insolvenzberatung im Sinne des § 136 Abs. 3 GewO dokumentieren.

Absolvent:innen des Universitätslehrgangs finden aber auch in Rechtsabteilungen von Banken als Sanierungsexpertinnen und -experten ansprechende Arbeitsmöglichkeiten.


Anmeldehinweise

Die Bewerbung erfolgt direkt über die Website der UNI for LIFE der Universität Graz.

Folgende Unterlagen sind dem Bewerbungsformular beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Nachweis der Hochschulreife und der Verleihung des akademischen Grades (Bescheid), einer allfälligen Berufsbezeichnung sowie von Abschlussdiplomen (in Kopie)

Der nächste Durchgang des Universitätslehrgangs startet im Herbst 2024!