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Seminar Steuerrecht, Recht

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Was ist aufgrund des HinweisgeberInnenschutz-Gesetzes aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?

Aktuelle Veranstaltung | 706726 | merken 20.04.2023 | Webinar | 2 UE |
Verfügbarkeit
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Preis (inkl. USt) € 144,00
Termin nicht buchbar

Voraussetzung

Für die Teilnahme an einem Webinar-Termin benötigen Sie:

    • einen PC mit Internet-Zugang und Soundkarte
    • für die Kommunikation ein Headset und Kamera (sehr empfohlen)

Sie können an unseren Webinaren ebenso über Ihr Smartphone oder Tablet teilnehmen!

Hinweise

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in
gem. unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer nicht zulässig sind

Nur bei Webinarterminen:
Rabatt: Ab 3 Personen aus einer Kanzlei - 20%, ab 5 Personen aus einer Kanzlei -30%

Ausbildungsziel

Die EU-Richtlinie 2019/1937 hat das Ziel, Hinweisgeber zu ermutigen, Verstöße gegen das Unionsrecht (zB im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht, Datenschutz, etc)  über betriebsinterne oder externe Meldekanäle bekanntzugeben. Innerbetrieblich sollen diese vor „Vergeltungsakten“ geschützt werden.

Die Richtlinie ist nun mit über einem Jahr Verspätung umgesetzt werden. Nach Veröffentlichung des innerstaatlichen HinweisgeberInnenschutzgesetzes tritt dieses zwar grundsätzlich unmittelbar in Kraft, es besteht aber eine Übergangsfrist von sechs Monaten für die Einrichtung der Meldekanäle. In einem ersten Schritt sind vor allem Unternehmen ab 250 Arbeitnehmern betroffen; für Betrieben von 50 bis zu 249 Arbeitnehmern hat die Umsetzung bis längstens 17.12.2023 erfolgen.

Achtung: Dieses Webinar behandelt keine allgemeinen Compliance-Fragen und beschäftigt sich auch nicht mit Fragestellungen zu bereits bestehenden Meldeverpflichtungen (zB im Zusammenhang mit Geldwäsche etc).

Inhalt

Ziel des Webinars ist es, die Eckpunkte des neuen Hinweisgeberinnenschutzgesetzes darzustellen und betriebliche Handlungsnotwendigkeiten aus arbeitsrechtlicher Sicht aufzuzeigen.

  • Was ist ein Hinweisgeber bzw. Whistleblower?
  • Wer ist vom persönlichen, wer vom sachlichen Geltungsbereich umfasst?
  • Welche Betriebe sind betroffen?
  • Verpflichtungen des Arbeitgebers (zB Errichtung von Meldekanälen)
  • Verbot von Repressalien und sonstige Sanktionen
  • Fragen des Betriebsverfassungs- und Datenschutzrechts
  • Fristen für Umsetzung