Seminar Betriebswirtschaft Rechnungslegung Steuerrecht, Recht

Beratung von Land- und Forstwirt:innen

Aktuelle Veranstaltung | 706887 | merken 24.10.2023 - 25.10.2023 | Wien | 16 UE | Referenten: Bruckner, Karl; Jilch, Martin; Pum, Wolfgang; Salzmann, Gerhard
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Preis (inkl. USt) € 708,00
Termin nicht buchbar

Inhalt

Dienstag, 24. Oktober 2023 von 09.00 – 12.00 Uhr

DI Gerhard SALZMANN, N.Ö. Landes-Landwirtschaftskammer

DI Gerhard SALZMANN, N.Ö. Landes-Landwirtschaftskammer
Landwirtschaftliche Investitionsförderung und Förderung der Niederlassung unter Berücksichtigung der Gesellschaftsgründung mit Junglandwirten

Insbesondere bei Betriebsübergaben und bei Gesellschaftsgründungen mit Junglandwirten sollen die Fördermöglichkeiten für Junglandwirte beachtet werden.

  • Investitionsförderung
    • Förderungswerber
    • Allgemeine Förderungsvoraussetzungen und Pflichten
    • Bestimmungen für Agrarinvestitionskredite (AIK)
    • Förderungsziele
    • Förderungsgegenstände
    • Spezielle Förderungsvoraussetzungen
    • Art und Ausmaß der Förderung
    • Anrechenbare Kosten
  • Niederlassung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten
    • Fördervoraussetzungen
    • Förderbare Arbeitspakete
    • Förderbare bzw. nicht förderbare Gesellschaftsformen bzw. juristische Personen
    • Stellung in der Gesellschaft (Beteiligungsverhältnisse, Vertretung, Geschäftsführung, Entscheidungsgewalt, wirksame Kontrolle über das Unternehmen) 
  •  Top-up für Junglandwirte - Zusätzliche Zahlung zur einheitlichen Betriebsprämie – ein Überblick

 

Dienstag, 24. Oktober 2023 von 13.30 bis 17.00 Uhr

Mag. WOLFGANG PUM, Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Sozialversicherung der Land- und Forstwirte im Blickwinkel der Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten im Betragsrecht

Themenschwerpunkte sind die Options- u. Wahlmöglichkeiten zur Ermittlung der Beitragsgrundlage im Beitragsrecht sowie die Beitragspflicht der Nebentätigkeiten. Die Besonderheiten im Leistungsrecht, insbesondere im Pensionsrecht einschließlich der neuen abschlagsfreien „Hacklerpension“, werden besprochen. Zudem erhalten Sie einen Überblick über die Neuorganisation der Sozialversicherung für die Bauern in der gemeinsamen Einrichtung für alle Unternehmer – SVS.

Beitragsrecht

  • Wer ist pflichtversichert?
    • Betriebsführer
    • Hautberuflich mittätige Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern(teile) als Übergeber)
    • Ist eine Pflichtversicherung gemäß ASVG aufgrund eines Anstellungsverhältnisses mit Familienmitgliedern möglich (gem. § 4 Abs. 2 ASVG – Dienstvertrag; gem. § 4 Abs. 4 ASVG?)
    • Ausnahmen von der Pflichtversicherung lt. BSVG? Wer unterliegt keiner Pflichtversicherung?
    • Mehrfachversicherungen – Differenzvorschreibung, Rückerstattung u. Ausstellen eines Lohnzettel

 

  • Höhe der Beitragsgrundlage - Berechnung der Beiträge
    • Die Regel - Ermittlung der Beitragsgrundlage auf Basis des Einheitswertes
    • Mindest- u. Höchstbeitragsgrundlage bei geteilter Beitragsgrundlage von Ehegatten.
    • Betriebs- und grundstückbezogene Zuschläge bei Pachtungen und Verpachtungen
    • Die Ausnahme - Ermittlung der Beitragsgrundlage von den Einkünften lt. Steuerbescheid
    • Große Beitragsgrundlagenoption gem. § 23 Abs. 1 a BSVG
    • Persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschafte
      • Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht
      • persönlich haftende Gesellschafter einer OG oder KG
    • Betriebe ohne Einheitswert (z.B. gewerbliche Tiermäster) 

 

  • Zusätzliche Pflichtversicherungsbeiträge bei bäuerlichen Nebentätigkeiten 
  • Beitragspflichtige Nebentätigkeiten
    • Pauschale Ermittlung der zusätzlichen Beitragsgrundlage
    • Beitragsgrundlage auf Basis der tatsächlichen Einkünfte
    • Abgrenzung der bäuerlichen Nebentätigkeiten von Dienstverhältnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG, sowie der Ausnahmetatbestand von der Pflichtversicherung gem. § 4 Abs. 4 ASVG
    • Bäuerliche Nebentätigkeiten versus Gewerbeordnung
    • Pferdeeinstellung als Nebentätigkeit, gewerbliche Pferdeeinstellung
    • Sozialversicherungszuordnungsgesetz

 

  • Beitragsfreie Nebentätigkeiten
  • freiwillige Unfallversicherung für Lebensgefährten
  • Freiwillige Selbstständigenvorsorge
  • Betragsfreie Pensions- und Krankenversicherung von pflegenden Angehörigen

 

Leistungsrecht

  • Pensionsversicherung
  • Pensionsarten (insbesondere Schwerarbeits-, abschlagsfreie vorzeitige Alterspension. Erwerbsunfähigkeitspension)
  • Dazuverdienstgrenzen
  • Nachentrichtung verjährter Beiträge gem. § 39 a BSVG
  • Unfallversicherung: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Überblick über die Besonderheiten des BSVG im Bereich der Unfallversicherung
  • Betriebshilfe: Leistungen aus der Betriebshilfe

 

Mittwoch, 25. Oktober 2023, 09.00 – 12.00 Uhr

Ing. Mag. Dr. Martin Jilch, Kammerdirektor-Stellvertreter der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Einkommensteuer und Einheitsbewertung (neu):

Die Grenzen der land- und forstwirtschaftlichen (luf) Pauschalierung für die Gewinnermittlung, Änderungen bei Nebenbetrieben in den EStR, Neuerungen aufgrund der EStR-Wartungserlässe und Lösungen in Zweifelsfragen sowie Hauptfeststellung der Einheitswerte zum 1.1.2023

 

Themenschwerpunkte sind Spezialfragen zur land- und forstwirtschaftlichen (luf) Pauschalierungsverordnung unter Berücksichtigung der Änderungen in den EStR.

Besprochen werden insbes. Pauschalierungsgrenzen, Abgrenzungsfragen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe und anderer Nebentätigkeiten und -betriebe von gewerblichen Tätigkeiten. Dabei wird unterschieden, ob die Luf-PauschVO angewandt wird oder die Gewinnermittlung durch EAR/Bilanzierung erfolgt.

 

Pauschalierungsgrenzen ab 2023 im Bereich der Gewinnermittlung und Einkommensteuer

 

  • Einheitswert (EW)
    • Die Einheitswertgrenzen für die Voll- und Teilpauschalierung (neu)
    • Die Einheitswert-Hauptfeststellung für das luf Vermögen zum 1.1.2023
    • Der „richtige“ Hektarsatz bei Zupachtungen
    • Zuschläge für öffentliche Gelder und Sonderkulturen - Zurechnung im EW-Bescheid
    • Spezielle Einheitswertgrenze von € 15.000 für die Forstwirtschaft
    • Anträge auf Wertfortschreibung (einschließlich Käferholz) – Meldeverpflichtungen

 

  • Die neue Umsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung
  • Luf Nebenbetriebe und Nebenerwerbe im Steuerrecht/Gewerberecht
  • Grenzen der Pauschalierung für luf Nebenerwerbe, Be- und/oder Verarbeitung, Almausschank, Photovoltaikanlagen
  • Privatzimmervermietung („Urlaub am Bauernhof“)

 Was ist zu tun, wenn ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn nicht mehr pauschaliert ermitteln darf/will?

  • Wie sind die Buchwerte des Anlagevermögens zu ermitteln, wenn die Pauschalierung nicht mehr zulässig ist?

 Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten

  • Für welche Zahlungen gilt die Abzugsteuer? Wann ist Rz 5174 EStR weiterhin anzuwenden?

 Verpachtung oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung des luf Betriebes an nahe Angehörige z.B. im Hinblick auf die Vorbereitung einer Betriebsübergabe

  • Zurechnung der Einkünfte, AfA außerhalb der Anwendung der LuF-PauschVO, Behandlung der Vorräte

 Kindermehrbetrag bei Einkünften aus LuF von Null?

 

Mittwoch, 25. Oktober 2023 von 13.30 – 17.00 Uhr

WP/StB Karl Bruckner

Umsatzsteuer der Land- und Forstwirte mit besonderer Betrachtung der Betriebsübergaben und Umgründungen

 

Themenschwerpunkte sind

der freiwillige und der erzwungene Wechsel von der Durchschnittsatzbesteuerung gem. § 22 UStG 1994 zur Regelbesteuerung und umgekehrt, die Übertragung land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe (Schenkung/Verkauf/Umgründung) sowie die Verpachtung und unentgeltliche Nutzungsüberlassung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens sowohl bei regelbesteuerten als auch bei pauschalierten Land- u. Forstwirten und die aktuellen Änderungen in den Umsatzsteuerrichtlinien.


Behandelt werden auch die Besonderheiten der Durchschnittsatzbesteuerung sowie die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung verschiedener Rechtsgeschäfte, die in land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben vorkommen und die Abgrenzung von nicht land- und forstwirtschaftlichen Geschäften, die zur Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes führen.  

  • Durchschnittssatzbesteuerung

 

      • Die Prinzipien der Durchschnittsatzbesteuerung
      • Welche Regeln des allgemeinen Umsatzsteuergesetzes gelten für durchschnittsatzbesteuerte Land- u. Forstwirte?
      • Umsätze der Land- u. Forstwirte, die trotz Durchschnittsatzbesteuerung zur Umsatzsteuerabfuhr führen
      • Umsätze aus land- u. forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten und aus der Be- und Verarbeitung eigener Urprodukte
      • Übertragung des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes
      • Grenzüberschreitende Leistungen, Übergang der Steuerschuld im Inland, Exporte und Importe durchschnittsatzbesteuerter Landwirte, Erwerbschwelle, Sonderregelung für verbrauchsteuerpflichtige Waren bei Lieferungen ins EU-Ausland, Versandhandel, Lieferschwelle, Verkauf an Marktständen im Ausland,
      • Pferdebetriebe, Ermittlung der abziehbaren Vorsteuer

 

 

    • Freiwilliger oder erzwungener Wechsel zur Regelbesteuerung und umgekehrt

 

      • Voraussetzungen und Antragsfristen für den freiwilligen Wechsel
      • Wann erfolgt zwingend ein Wechsel von der Durchschnittsatzbesteuerung zur Regelbesteuerung und umgekehrt?
      • Vorsteuerberichtigungen
      • Abgrenzung nach erhalten und durchführten Lieferungen u. Leistung beim Wechsel

 

    • Betriebsübergabe während bzw. nach der Regelbesteuerung und durchschnittsatzbesteuerter Betriebe

 

      • Schenkung oder Verkauf des Betriebes nach oder während des Regelbesteuerungszeitraumes, Eigenverbrauchsbesteuerung, Vorsteuerabzug des Nachfolgers. Steuersätze, Vorsteuerberichtigung
      • Lösungsansätze zur Vermeidung der Vorsteuerberichtigung
      • Gründung von Gesellschaften sowie Betriebsübertragungen auf diese Gesellschaften
      • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
      • Tod eines Gesellschafters
      • Folgen einer unentgeltlichen Überlassung sowie einer weit unter dem Marktwert liegende Verpachtung land- u. forstwirtschaftlicher Betriebe
      • Die Zusatzsteuer der Winzer im Zusammenhang mit Bewirtschaftungsvereinbarungen, Pachtverträgen und unentgeltlichen Betriebsübergaben
      • Was ist bei Umgründungen von durchschnittssatzbesteuerten Land- u.

Forstwirten zu beachten, die in Veranlagungszeiträumen vorher umsatz- steuerpflichtig waren?

Zielgruppe

Wirtschaftstreuhänder, Kanzleimitarbeiter