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Seminar

Arbeitsrecht kompakt Teil 1 & 2

Aktuelle Veranstaltung | 807520 | merken 12.11.2024 | Wien | 8 UE | Referenten: Hitz, Wolfram; Schrenk, Friedrich
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 210,00

Ausbildungsziel

Das Ziel dieser neuen Online-Vortragsreihe soll eine kompakte Darstellung laufend relevanter und aktueller Arbeitsrechtsinhalte für die Praxis sein.

In jeweils vierstündigen Modulen werden auf Basis von Schwerpunktthemen arbeits- und personalverrechnungsrelevante Fragestellungen samt Lösungsansätzen präsentiert. Dabei wird auch die aktuelle Rechtsprechung mitberücksichtigt.

Es sollen jedenfalls eine Sensibilisierung für heikle Themen sowie konkrete Falllösungen für die betriebliche Praxis erreicht werden, um die innerbetrieblichen Abläufe besser gestalten und die entsprechenden Beratungspotentiale entsprechend vertiefen zu können.

Mag. Wolfram Hitz und Mag. Friedrich Schrenk werden die Module jeweils gemeinsam präsentieren.

Inhalt

Inhalte des Moduls 1 (Kollektivvertragliche Besonderheiten z.B. der Kollektivverträge Handel, IT, Gewerbe/IC) - auszugsweise:

  • Arbeitszeitmodelle bzw. Überstundenregelungen
    • Spezialthema Verkürzung NAZ in einzelnen KVs
  • Einstufungsthematiken mit Fokus auf Vordienstzeiten und Umreihungen/Vorrückungen
  • Sonderzahlungen
  • KV-Mindestlohn-/Solllohn- und Istlohnerhöhungen

Inhalte des Moduls 2 (Vertragspassagen im Arbeitsrecht – Gestaltungsmöglichkeiten und Fallen) -auszugsweise:

  • All-In-Vereinbarungen versus Überstundenpauschalvereinbarungen
    • Spezialthemen Elternteilzeit und Gleitzeit in Verbindung mit All-In und Üst-Pauschale
  • Sabbatical
    • KV-Vorgaben sowie völlig individuell verhandelte Sabbatical-Vereinbarungen
  • Rückzahlungsvereinbarungen von Ausbildungskosten
    • Kostenersatz bei Abbruch der Ausbildung möglich?
    • Kann eine erfolgreiche Ausbildung als Bedingung für einen Kostenersatz wirksam vereinbart werden?
    • Kann eine vom Arbeitgeber angeordnete Ausbildung auch hinsichtlich der Lohnkosten bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses rückgefordert werden?