Krypto-Assets: Law
Programm Krypto-Assets M2
Beschreibung
Diese Veranstaltung widmet sich den rechtlichen Aspekten von Krypto-Assets.
Auch in der steuerlichen Beratung ist es wichtig zu wissen, welche rechtlichen Implikationen mit Krypto-Assets einhergehen können.
Inhalt
- Begriffsbestimmungen: Virtuelle Währung, Kryptowert, wertreferenzierte Token, E-Geld-Token, Utility-Token
- Sachenrechtliche Behandlung von Coins & Token (Besitz, Eigentum, Erwerb, Übertragung)
- Rechtsverhältnisse zwischen Blockchain-Akteuren: Nutzer, Miner, Staker, Searcher, Builder, Proposer, Gateways
- Relevante Aufsichtstatbestände bei Krypto-Geschäftsmodellen (AIFMG, BWG, E-GeldG, KMG, WAG, ZaDiG)
- Tokenisierung & NFTs: Verknüpfung von Token mit Rechten und Sachen
- Dienstleistungen in Bezug auf virtuelle Währungen & Krypto-Dienstleistungen
- Regelungen für Handelsplattformen für Kryptowerte
- MEV: Verhinderung von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowerten
Zielgruppe
Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Berufsanwärter:innen, WT-Mitarbeiter:innen; Die Inhalte des Krypto-Assets Basic Kurs sollten bekannt sein um an diesem Kurs teilzunehmen.
Anmeldehinweis/Rabatt
Ab der/dem 2. Teilnehmer:in einer WT-Kanzlei wird ein Rabatt von 10 % der Teilnahmegebühr gewährt, ebenso, wenn vorab alle Module des Programms Krypto-Assets verbindlich gebucht werden. In diesem Fall bitte um direkte Anschrift an Ronald Muck unter r.muck@akademie-sw.at
Bei separater Buchung ist dieser Rabatt nicht gültig. Berufsanwärter:innen der Kammer der WT wird ein Preisnachlass von 20 % der Teilnahmegebühr gewährt. Beide Rabattaktionen sind nicht kumulierbar.
Anmeldungen jederzeit möglich, solange freie Plätze verfügbar sind! Wir bitten jedoch um Verständnis, dass bei Stornierung innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % und bei Nicht-Erscheinen oder Stornierung am 1. Lehrgangstag 100 % der Veranstaltungsgebühr verrechnet werden.
Wichtig: Teilnahmebestätigung
Um Fragen stellen zu können bzw. um an Diskussionen teilnehmen zu können, ersuchen wir um Aktivierung Ihres Mikrofons (idealerweise auch um die Aktivierung Ihrer Webcam) während der Veranstaltung.
Wir bitten um Verständnis, dass eine TN-Bestätigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn Ihre Teilnahme nach dem Einstieg in den virtuellen Klassenraum mittels Anführung Ihres Vor- und Nachnamens während der Veranstaltung verifiziert werden kann.
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der ASW dafür geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Dier Wert zählt ggf. für die Anrechnebarkeit der Forbildungsverpflichtung der KSW für StB.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Föderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit der/dem Programm-Manager:in Kontakt auf.
Vielen Dank!
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.