Einbringung/ Umwandlung/ Zusammenschluss - die wichtigsten Artikel des UmgrStG
Beschreibung
Ob das tatsächlich die „wichtigsten“ Artikel des UmgrStG sind, sei dahingestellt. Sie sind allerdings solche, die wohl am häufigsten vorkommen, da sie in den unterschiedlichsten Ausprägungen, Unternehmensgrößen und zur Herstellung von vielfältigen Zielvorgaben zum Einsatz kommen. Das Webinar soll einen kompakten und praxisbezogenen Einblick in die Planung und Umsetzung dieser Umgründungen bieten.
Voraussetzung
Steuerberaterniveau oder höhere steuerliche Fachkenntnisse
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Die Absolvent:innen sind in der Lage…
- Die Anwendungsfälle zu erkennen
- Einbringungen / Umwandlungen / Zusammenschlüsse vorzubereiten, mit dem Klienten zu besprechen und idR auch umzusetzen
- Die Bilanzen zu erstellen
- Vertragsinhalte zu kontrollieren
Inhalt
- Erkennen von Anwendungsfällen für Einbringungen, Umwandlungen und Zusammenschlüsse
- Welche Voraussetzungen müssen vorliegen – welche Rahmenbedingungen sind zu beachten?
- Tipps und Tricks – Fallen und Fallstricke!
- Von der Theorie zum Praxisanwendungsfall
- Bilanzen, Vertragsinhalte, Bewertung, wesentliche steuerliche Aspekte
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Zielgruppe
Wirtschaftstreuhänder:innen, an Umgründung Interessierte
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.