Befugnis Bilanzbuchhalter

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014, BGBl. I Nr. 191/2013) regelt u. a. die Voraussetzungen für die Erlangung der Befugnis Bilanzbuchhalter und beinhaltet Bestimmungen über Berechtigungsumfang sowie Rechte und Pflichten.

Mit dem Antritt zur Steuerberaterprüfung findet das BiBuG Anknüpfungen zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG):

„Zur Fachprüfung für Steuerberater ist zuzulassen, wer nach der öffentlichen Bestellung zum Bilanzbuchhalter den Beruf Bilanzbuchhalter mindestens dreieinhalb Jahre hauptberuflich selbständig oder unselbständig ausgeübt hat.“

Als Voraussetzung für die öffentliche Bestellung zum Bilanzbuchhalter schreibt das BiBuG die erfolgreiche Ablegung der Fachprüfung vor. Diese wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) durchgeführt. Die Fachprüfung besteht aus zwei schriftlichen Klausurarbeiten – Bilanzierung (mit 6 Prüfungsteilgebieten; entspricht der schriftl. Prüfung zum Diplom Steuersachbearbeiter/Bilanzbuchhalter) und Personalverrechnung (entspricht der schriftl. Prüfung zum Diplom Personalverrechner)  – und der mündlichen kommissionellen Prüfung (10 Prüfungsteilgebiete).

Das BiBuG sieht vor, dass Personen, die eine den Bestimmungen des Gesetzes vergleichbare Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen haben, von der Ablegung dieser Gegenstände befreit sind. Vergleichbare Prüfungen (einer (Fach)Hochschule oder eines Ausbildungsinstitutes) können ab 1.9.2018 nur mehr für den schriftlichen Teil der Prüfung „ex-post“ (im Nachhinein, nach Vorlage der Prüfungsunterlagen) angerechnet werden. Die mündlichen Prüfungen, von (Fach)Hochschulen oder Ausbildungsinstituten, werden generell von der Bilanzbuchhaltungsbehörde ab 1.9.2018 nicht mehr anerkannt!

Die Akademie der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist weiterhin bemüht, den formalen und inhaltlichen Vorgaben der Behörde, bei der Erstellung der schriftlichen Prüfung zum Diplom Steuersachbearbeiter/Bilanzbuchhalter und Diplom Personalverrechner, für die Befugnis Bilanzbuchhalter, zu entsprechen.

 

INFORMATION ZUM AKADEMIEANGEBOT:
Mag. Hans Temmel
Tel.: +43-1-815 08 50-12
E-Mail: h.temmel@akademie-sw.at

 

INFORMATIONEN ZUM GESETZ / ZUR BEFUGNIS:
Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde:
1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, B5 12
Tel.: +43-1-05 90 900 3097 bzw. 3096
www.bilanzbuchhaltung.or.at

 

INFORMATIONEN ZUM PRÜFUNGSVERFAHREN STEUERBERATER
WENN MAN DIE BEFUGNIS Bilanzbuchhalter hat:
Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer:
Tel.: +43-1-811 73 0 bzw. pruefung@ksw.or.at
www.ksw.or.at

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Wien, Juni 2018