Was WTs zum Thema PV wissen müssen
Beschreibung
Für Wirtschaftstreuhänder:innen ist fundiertes Know-how in der Personalverrechnung ein entscheidender Erfolgsfaktor – sowohl zur Risikominimierung als auch für eine professionelle Betreuung ihrer Klient:innen. Dieses Seminar vermittelt praxisrelevantes Wissen zu den zentralen Anforderungen in der PV, vom Risikomanagement über die korrekte Erstellung von Dienstverträgen und die Einhaltung von KV-Mindestentlohnungen bis hin zu essenziellen Aufzeichnungspflichten. Zusätzlich werden sensible Themen wie Auslandssachverhalte, die Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung und Lohnverrechnung, die Abwicklung von Lohnabgabenprüfungen sowie Haftungs- und Fehlerquellen behandelt. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, was Sie als Wirtschaftstreuhänder:in wirklich wissen müssen, um Ihre Klient:innen sicher und kompetent zu unterstützen.
Zielgruppe
Wirtschaftstreuhänder:innen
Inhalt
- Risikomanagement in der Personalverrechnung, Anforderungen an eine Personalverrechner:in
- Informationsbedarf des Klienten
- Erstellung von Dienstverträgen
- KV Mindestentlohnung
- Aufzeichnungspflichten (Zeitaufzeichnung, Reisekostenabrechnung, Urlaubsaufzeichnungen, Fahrtenbücher für halben PKW Sachbezug)
- Eckpunkte, die Klienten wissen sollten (Grundzüge zu Arbeitszeit, Ausfallsentgelte, Reisekostenabrechnung, Verrechnung von Sachbezügen, Umgang mit besonderen Situationen von Mitarbeiter:innen, wie Schwangerschaft, Behinderung, diverse Karenzen)
- Sensibilität bei Auslandssachverhalten
- Kommunikation Buchhaltung – Lohnverrechnung (Honorarnoten, Gestellungsentgelte, Geschenke an Mitarbeiter:innen, Spesenabrechnungen)
- Abwicklung von Lohnabgabenprüfungen
- Welche Unterlagen werden von Prüfern verlangt
- Sozialversicherung
- Lohnsteuer (DB, DZ, KommSt)
- Fehler in der Personalverrechnung – was tun?
- Haftungsthemen – potenzielle Strafen
Fortbildungsverpflichtung
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.