Umgründungsrecht - Interdisziplinäre Fragen zur Umgründung
Vertiefungsmodul zum Zertifikatslehrgang
Beschreibung
Neben den ertragsteuerlichen Bereichen berührt eine Umgründung weitere Aspekte, die in der Beratungspraxis eine Rolle spielen. So sind Umgründungsvorgänge vielfach mit anderen Beratungsaufgaben verbunden.
Diese Veranstaltung wird als Webinar in 2 Blöcken zu jeweils 2 Halbtagen geführt.
Zielgruppe
Diese Veranstaltung ist nur Absolvent:innen des Lehrgangs "Umgründungsrecht" vorbehalten!
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Das Vertiefungsmodul geht gezielt auf interdisziplinäre Themenstellungen ein und versetzt die Absolventinnen/Absolventen in die Lage, mit Vertragserrichtern gesellschaftsrechtliche Themenstellungen auf „Augenhöhe“ zu diskutieren und im Rahmen der Umgründung zu auftretenden herausfordernden Themenstellungen außerhalb des Ertragsteuerrechts kompetent zu beraten.
Sie werden auf umgründungsspezifische Bewertungsthemen geschult und somit in der Lage sein, mit einem geübten Blick und entsprechender fachlichen Kompetenz eigenverantwortlich Umgründungsberatung durchzuführen.
Inhalt
Block 1:
Halbtag 1: WP/StB Mag. Dr. Robert Bachl, CVA
Umgründungsbezogene Unternehmensbewertung – detaillierter Inhalt folgt
Halbtag 2: Doz. Mag. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M
Verkehrsteuern:
- insbesondere GrESt, Gebühren, Umsatzsteuer
- Regelungen zu „versteckten“ GrESt-Belastungen durch Anteilsvereinigungstatbestände
- Tipps zur Vermeidung und Optimierung der Verkehrsteuern
- umsatzsteuerliche Fallstricke
Block 2:
Halbtag 1: StB Mag. Dr. Wolfgang Höfle
Arbeits-, SV- und lohnbezogenes Abgabenrecht
Halbtag 2: StB Prof. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc.
Beispiele aus der Umgründungspraxis
Anmeldehinweise
Anmeldungen jederzeit möglich, solange freie Plätze verfügbar sind!
Wir bitten um Verständnis, dass bei Stornierung innerhalb von 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 % und bei Nicht-Erscheinen oder Stornierung am 1. Lehrgangstag 100 % der Lehrgangsgebühr verrechnet werden.
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.