Spezialtraining Arbeitnehmerveranlagung
unter bes. Berücksichtigung der Judikatur des BFG/VwGH
Beschreibung
Die Arbeitnehmer:innenveranlagung bzw. die ESt-Erklärung Ihrer Klient:innen bietet enormes Beratungspotenzial – birgt jedoch auch zahlreiche steuerliche Detailfragen und Fallstricke.
Dieses kompakte Tagesseminar beleuchtet praxisnah die zentralen Rechtsfragen rund um persönliche Absetzposten in der Einkommensteuererklärung.
Von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen bis hin zu Spezialthemen wie der doppelten Haushaltsführung erhalten Sie einen strukturierten Überblick über typische Problemfelder.
Ein besonderer Fokus liegt auf verfahrensrechtlichen Aspekten sowie dem professionellen Umgang mit Ergänzungsersuchen des Finanzamtes. Anhand konkreter Beispiele und aktueller Fragestellungen gewinnen Sie Sicherheit, Effizienz und Argumentationsstärke für die tägliche Beratungspraxis.
Voraussetzungen bzw. Vorkenntnisse
Grundkenntnisse des Steuerrechts
Zielgruppe
Steuerberater:innen, Berufsanwärter:innen, WT-Mitarbeiter:innen
Inhalt
- Werbungskosten (Allgemeines), Aufteilungsverbot
- Außergewöhnliche Belastungen
- Spezialthemen wie Doppelte Haushaltsführung
- Verfahrensrecht (§299 BAO, §303 BAO)
- Fragen der Teilnehmer:innen…
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Teilnahmebestätigung
Die Teilnehmer:innen bestätigen Ihre Anwesenheit durch Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Wir bitten um Verständnis, dass nur jene Tage von der ASW bestätigt werden können, bei denen eine Unterschrift vorliegt.
Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.