Predictive Analytics in der Finanzverwaltung
Erfahrungsbericht aus dem BMF
Beschreibung
Von Predictive Analytics spricht man, wenn Künstliche Intelligenz (KI) auf der Basis von historischen Daten Voraussagen für künftige Aktionen trifft.
Diese, ursprünglich aus dem Bereich der Produktion (Industrie) stammende, Technik wird bereits in vielen Branchen angewandt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass neben dem Banken- und dem Versicherungssektor dieses Analyseverfahren auch in anderen Finanzbereichen Einzug gehalten hat.
Das Bundesministerium für Finanzen verwendet dieses Verfahren unter anderem für die Auswahl von Betriebsprüfungen, die Plausibilitätsprüfung von Steuererklärungen sowie die Bewertung von Neugründungen.
Das Predicitive Analytics Competence Center in der Steuer- und Zollkoordination (PACC) des BMF analysiert Erklärungs-, Bescheid- und Unternehmensdaten, um damit automatisiertes Risikomanagement und Risikobewertungen im Bereich Steuer- und Abgabenrecht durchzuführen.
Ihr Vortragender, Herr Mag. Christian Weinzinger, ist Abteilungsleiter dieser aufstrebenden Abteilung im BMF und wird Ihnen nicht nur die Begrifflichkeiten dieser Datenverarbeitungen, sondern auch einige Projekte des PACC vorstellen.
Hinweis:
Diese Veranstaltung wird in Hybrid abgehalten - sie können also entweder in Präsenz an der Veranstaltung in Wien teilnehmen oder die Streaming-Variante buchen.
Inhalt
- Business Analytics - was ist das?
- Datenanalyse - wie funktioniert das?
- Predictive Analytics - wie funktioniert das?
- Möglichkeiten
- Herausforderungen
- Grenzen
- Vorstellung PACC
- Vorstellung und Beispiele für einige Projekte im BMF
- Zusammenfassung – Ausblick
Zielgruppe
WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen, BerufsanwärterInnen, alle interessierten WT-MitarbeiterInnen
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind. Vielen Dank!
Hinweis anrechenbare Stunden
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt (tatsächliche Vortragszeit). Dieser Wert zählt ggf. für die Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung der KSW für StB. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.