Personalverrechnungs-Symposium 2024
Beschreibung
Das Personalverrechnungs-Symposium bietet Ihnen eine hochwertige Plattform für fundierte und praxisnahe Weiterbildung. Renommierte Top-Referenten aus dem Steuerberaterbereich, der Finanzverwaltung sowie der ÖGK vermitteln aktuelle Themen verständlich und anwendungsorientiert. Zentrale Fragestellungen werden im Detail beleuchtet, während aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Judikatur und Verwaltungspraxis sowie mögliche Neuregelungen übersichtlich dargestellt werden. Als perfekter Ausgangspunkt bereitet das Symposium optimal auf die kompakten Seminare im Dezember und Jänner vor, in denen konkrete Änderungen und Neuerungen vertieft behandelt werden. Zudem bietet die Veranstaltung Raum für fachlichen Austausch innerhalb des Berufsstandes. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Fachwissen gezielt zu erweitern und sich frühzeitig auf kommende Herausforderungen vorzubereiten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und profitieren Sie von aktueller Expertise aus erster Hand.
Zielgruppe
Personalverrechner:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Die Absolvent:innen sind in der Lage die aktuelle Judikatur im SV-Recht, Arbeitsrecht und im Bereich der Lohnsteuer in der Kanzlei umzusetzen und sind über die aktuelle Prüfpraxis der ÖGK informiert.
Inhalt
Die konkrte Übersicht über die Inhalte des Symposiums folgt in Kürze.
Anrechenbare Stunden
Die Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Anmelde- und Stornohinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Anmeldung zur Anfertigung und Veröffentlichung von Veranstaltungsfotos einwilligen. Bis 2 Wochen vor VeraVnstaltung ist die Stornierung kostenfrei - innerhalb 2 Wochen vor Veranstaltung werden 30 %, bei Stornierung am 1. Veranstaltungstag oder bei Nicht-Erscheinen werden 100 % der Veranstaltungsgebühr als Stornogebühr verrechnet.