Seminar Personalverrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Personalverrechnung im Baugewerbe

Aktuelle Veranstaltung | 808253 | merken 19.11.2026 - 20.11.2026 | Wien | 12 LE | Lehrende: Grafeneder, Rudolf
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 420,00
808251 (merken)
01.10.2026 - 02.10.2026 | Graz | 12 LE | Lehrende: Grafeneder, Rudolf
Verfügbarkeit
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Preis (inkl. USt) € 420,00
808252 (merken)
22.10.2026 - 23.10.2026 | Innsbruck | 12 LE | Lehrende: Grafeneder, Rudolf
Verfügbarkeit
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Preis (inkl. USt) € 420,00

Beschreibung

Der KV für Arbeiter:innen im Baugewerbe, mit seinen vielen Besonderheiten, stellt große Ansprüche an die Personalverrechnung. Dieses Seminar vermittelt auf diesem Gebiet Kenntnis von spezifischen Eigenheiten, die es gerade im österreichischen Baugewerbe in vielfältiger Form gibt.

Die Schwerpunkte sind der Bauarbeiter‑Kollektivvertrag u.a. mit SEG-Zulagen, Dienstreisevergütungen, Beendigung von Dienstverhältnissen sowie Schlechtwetterregelung und Abrechnung von Urlaubsgeldern (BUAK).

Zielgruppe

Personalverrechner:innen

Ausbildungsziel / Lernergebnisse

Die Absolvent:innen sind in der Lage, die Abrechnung von Bauarbeiter:innen inkl. Zusammenspiel mit der BUAK selbständig und ordnungsgemäß durchzuführen.

Inhalt

Dienstreisevergütung, SEG-Zulagen, Entgelt bei Arbeitsverhinderung, Schlechtwetterregelung und Abrechnung von Urlaubsgeldern (BUAK)

Der Bauarbeiter‑Kollektivvertrag (KV Bau)

  • Geltungsbereich (betrieblich, persönlich, räumlich)
  • Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle
    • Normalarbeitszeit (39/40 Stunden)
    • Jahresarbeitszeitmodelle
    • kurze/lange Woche, lange/lange/kurze Woche
    • Viertagewoche
    • Einarbeitung in Verbindung mit Feiertagen
  • Lohnordnung und Lohntafel
  • Lohnzahlung und Abrechnungspflichten


Überstunden, Sonn‑, Feiertags‑ und Nachtarbeit (SFN)

  • Definition von Überstunden und Mehrarbeit
  • Zuschlagssystem im Baugewerbe
  • Berechnung der Überstunden‑ und SFN‑Zuschläge
  • Steuer‑ und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
  • Praxisnahe Abrechnungsbeispiele


SEG‑Zulagen und Erschwerniszulagen

  • Schmutz‑, Erschwernis‑ und Gefahrenzulagen gemäß KV
  • Anspruchsvoraussetzungen und Höhe
  • Pauschalierung von Zulagen
  • Abgabenrechtliche Behandlung (SV / Lohnsteuer § 68 EStG)
  • Aufzeichnungspflichten und aktuelle Prüfungsschwerpunkte


Entgelt bei Arbeitsverhinderung

  • Anspruch nach EFZG und Kollektivvertrag
  • Persönliche Dienstverhinderungsgründe


Dienstreisevergütungen im Baugewerbe

  • Anspruch und Systematik der Dienstreisevergütungen
  • Taggeld
    • auch im Nahbereich
    • bei Schlechtwetter und Arbeitsbereitschaft
  • Übernachtungsgeld
  • Reiseaufwandsvergütung
  • Fahrtkostenvergütung
  • Heimfahrt
  • Abgabenrechtliche Behandlung & Praxisbeispiele


Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)

  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Höhe und Berechnung
  • Berücksichtigung von Unterbrechungen
  • Abrechnung und steuerliche Besonderheiten


Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Baugewerbe

  • Kündigungsfristen und Kündigungstermine
  • Zusammenrechnung von Dienstzeiten bei Unterbrechungen
  • Verständigungspflicht des Betriebsrats
  • Auswirkungen auf Entgelt, Sonderzahlungen und BUAK


Bauarbeiter‑Urlaubs‑ und Abfertigungskassa (BUAK)

  • Überblick über das BUAG
  • Urlaubsregelung
    • Urlaubsanspruch, Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss
    • Urlaubsersatzleistung
  • Abfertigung (alt / neu)
  • Winterfeiertagsregelung
  • Überbrückungsgeld
  • Melde‑ und Abrechnungspflichten
  • Typische Fehlerquellen aus der Praxis


Schlechtwetterregelung (BSchEG)

  • Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung
  • Entscheidung über Arbeitsausfall
  • Höhe der Entschädigung
  • Rückerstattung durch die BUAK
  • Wetterprüfung und Kontingente
  • Aktuelle Entwicklungen (Hitze‑Regelung)


Praxisteil

  • Durchgängige Abrechnungsbeispiele
  • Typische Prüfungsfeststellungen
  • Fallbeispiele aus der Personalverrechnung
  • Raum für Fragen und Diskussion

Hinweis anrechenbare Stunden

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.