Seminar Personalverrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Kollektivvertrag Metallgewerbe

Aktuelle Veranstaltung | 808239 | merken 20.05.2026 | Webinar | 3,5 LE | Lehrende: Hitz, Wolfram; Schrenk, Friedrich
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 252,00

Beschreibung

Der Kollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe zählt zu den bedeutendsten und zugleich anspruchsvollsten KVs im Gewerbebereich. In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die zentralen Regelungen zu Arbeitszeitmodellen, Zuschlägen, Sonderzahlungen und Reisezeiten. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Bandbreitenmodell sowie dem komplexen Zuschlags- und Entlohnungssystem. Anhand verständlicher Beispiele lernen Sie, Einstufungen, Vorrückungen und KV-Erhöhungen korrekt umzusetzen. So gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit einem KV, der in der Personalverrechnung besonders hohe Anforderungen stellt.

Zielgruppe

Wirtschaftstreuhänder:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen, Personalverrechner:innen

Inhalt

  • Geltungsbereich
  • Arbeitszeit
    • Bandbreitenmodell
    • Mehr- und Überstunden
    • Zuschlagswesen
  • Sonderzahlungen
  • Reisezeiten und Reiseaufwandsentschädigungen
  • Einstufung in die Verwendungsgruppen
    • Anrechnung von Vordienstzeiten
    • Vorrückung, Umreihung, Rösselsprung
    • Charakteristika der Verwendungsgruppen
    • KV-Erhöhung

Lernergbenisse

Nach dem Webinar kennen die Teilnehmer:innen die Struktur und Besonderheiten des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte im Metallgewerbe sowie dessen Weiterentwicklung durch Zusatz-Kollektivverträge. Sie können die wichtigsten Regelungen zu Arbeitszeit, Zuschlägen, Einstufung und Entlohnung praxisgerecht anwenden und im Abrechnungs- und Beratungsalltag sicher umsetzen.

Fortbildungsverpflichtung

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.