Seminar Personalverrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Kollektivvertrag Gastro / Hotellerie

Aktuelle Veranstaltung | 808241 | merken 03.06.2026 | Webinar | 4 LE | Lehrende: Hitz, Wolfram; Schrenk, Friedrich
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 264,00

Beschreibung

Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert und bringt zahlreiche neue Herausforderungen für Payroll und HR mit sich. In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen mit den Stichtagen 1.11.2024 und 1.5.2025 sowie über die neue Trinkgeldpauschale ab 2026. Sie erfahren, wie Arbeitszeitmodelle, Sonderzahlungen, Einstufungen und Beendigungen korrekt umgesetzt werden. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden die neuen Regelungen verständlich erklärt und sicher in den Abrechnungsalltag übertragen. So bleiben Sie auch in einem dynamischen KV-Umfeld fachlich auf dem neuesten Stand.

Zielgruppe

Wirtschaftstreuhänder:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen, Personalverrechner:innen

Inhalt

  • Geltungsbereich
  • Arbeitszeit
    • Durchrechnung der Normalarbeitszeit
    • Fünf-Tage-Woche
    • Zusammenhängende Freizeit/freie Sonntage
    • Mehr- und Überstunden
  • Neuregelung des Sonderzahlungsanspruchs
  • Einstufung in die Verwendungsgruppen
    • Anrechnung von Vordienstzeiten
    • Vorrückung
  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses/Probezeit
  • Neues Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe samt Erläuterungen und FAQs der ÖGK und WKO

Lernergebnisse

Nach dem Webinar verstehen die Teilnehmer:innen die aktuellen Änderungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe und deren Auswirkungen auf die tägliche Abrechnungspraxis. Sie können die neuen Regelungen zu Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Einstufung und Trinkgeldpauschale sicher anwenden und kompetent in Beratung und Umsetzung integrieren.

Fortbildungsverpflichtung

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.