Seminar Personalverrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Kollektivvertrag allgemeines Gewerbe für Angestellte in Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung

mit Querverweisen auf den „verwandten“ IC-KV

Aktuelle Veranstaltung | 808240 | merken 02.06.2026 | Webinar | 3,5 LE | Lehrende: Hitz, Wolfram; Schrenk, Friedrich
Verfügbarkeit
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Preis (inkl. USt) € 252,00

Beschreibung

Der Gewerbe-KV bildet die Grundlage für zahlreiche arbeits- und abrechnungsrelevante Entscheidungen in der täglichen Praxis. In diesem Seminar erhalten Sie einen strukturierten und verständlichen Überblick über Arbeitszeitmodelle, Reisezeiten, Sonderzahlungen sowie die korrekte Einstufung in Verwendungsgruppen. Sie erfahren, wie Vordienstzeiten angerechnet werden, Vorrückungen und Umreihungen erfolgen und welche Besonderheiten bei KV-Erhöhungen zu beachten sind. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Sie die Regelungen sicher anwenden und typische Fehler vermeiden. So stärken Sie Ihre Kompetenz im Umgang mit einem der wichtigsten Kollektivverträge im Bereich Gewerbe und Dienstleistung.

Zielgruppe

Wirtschaftstreuhänder:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen, Personalverrechner:innen

Inhalt

  • Geltungsbereich
  • Arbeitszeit
    • Normalarbeitszeit
    • Teilzeit
    • Flexibilisierungsmöglichkeiten
    • Mehr- und Überstunden
  • Reisezeiten und Reiseaufwandsentschädigungen
  • Sonderzahlungen
  • Einstufung in die Verwendungsgruppen
    • Anrechnung von Vordienstzeiten
    • Vorrückung, Umreihung, Rösselsprung
    • Charakteristika der Verwendungsgruppen
  • KV-Erhöhung

Lernergebnisse

Nach dem Webinar verstehen die Teilnehmer:innen die Struktur und Systematik des Gewerbe-KV sowie dessen historische Entwicklung aus dem früheren Rahmenkollektivvertrag. Sie können die wichtigsten Regelungen zu Arbeitszeit, Einstufung, Sonderzahlungen und KV-Erhöhungen praxisgerecht anwenden und im Abrechnungs- und Beratungsalltag sicher umsetzen.

Fortbildungsverpflichtung

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.