Neu! Seminar Personalverrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Personalverrechnung in öffentlichen Apotheken

Besonderheiten und kollektivvertragliche Regelungen

Aktuelle Veranstaltung | 808082 | merken 06.11.2025 - 07.11.2025 | Webinar | 8 LE | Lehrende: Gutlederer-Leskovar, Erika
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 336,00

Beschreibung

Die Abrechnung des Personals in öffentlichen Apotheken weist zahlreiche Besonderheiten auf.

In diesem Webinar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen zur Personalverrechnung – von angestellten Apotheker:innen und Aspirant:innen bis hin zu pharmazeutisch-kaufmännischen Assistent:innen – in öffentlichen Apotheken.

Neben einer Darstellung der spezifischen Regelungen des Gehaltskassengesetzes wird auch auf die relevanten Kollektivverträge samt deren Besonderheiten eingegangen.

Zielgruppe

Personalverrechner:innen

Ausbildungsziel / Lernergebnisse

Die Absolvent:innen sind in der Lage, die Abrechnung des Personals in öffentlichen Apotheken inkl. dem Zusammenspiel mit der Pharmazeutischen Gehaltskasse selbständig und ordnungsgemäß durchzuführen.

Inhalt

  • Abrechnung von angestellten Apotheker:innen und Aspirant:innen
  • Gehaltskassengesetz 
  • Meldewesen bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse
  • Kollektivverträge im Apothekenwesen
    • Kollektivvertrag für pharmazeutisches Fachpersonal
    • Kollektivvertrag für pharmazeutisch-kaufmännische Assistent:innen (PKA) und Apothekenhilfspersonal
  • Abrechnung von Bereitschaftsdiensten
  • Arbeitszeitmodelle
  • Sonderzahlungen

Voraussetzung

Kenntnisse im Bereich Personalverrechnung

Teilnahmebestätigung

Wir bitten um Verständnis, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn Ihre Teilnahme nach dem Einstieg in Zoom mittels Anführung Ihres Vor- und Nachnamens während der Veranstaltung verifiziert werden kann.

Anmeldehinweis

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in! Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.