Schriftliche Prüfung PV
Diplom Personalverrechnung
Voraussetzungen bzw. Vorkenntnisse
PV auslaufend (bis Prüfung November 2026): Die Teilnahme an den Modulen 1–3 (mind. 75 %-ige Anwesenheit) ist Voraussetzung für die schriftliche Prüfung. Hinweis: Der Antritt zur schriftlichen Prüfung (unabhängig vom Prüfungsergebnis) ist Voraussetzung für die mündliche Prüfung.
PV neu ab Mai 2026 (Prüfung November 2026 und danach): Die Teilnahme an den Modulen PV M1 und PV M2 (mind. 75 %-ige Anwesenheit) ist Voraussetzung für die schriftliche Prüfung. Hinweis: Voraussetzung für den Antritt zur mündlichen Prüfung ist die positive Absolvierung der schriftlichen Prüfung.
Wir empfehlen, die Prüfung gleich nach dem Kursbesuch abzulegen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Prüfung antreten, beachten Sie bitte, dass eventuelle Neuerungen und Gesetzesänderungen zum Prüfungsstoff gehören.
PV-Prüfung im Februar und Juli: Rechtslage des Vorjahres, PV-Prüfung im November: Rechtslage des aktuellen Jahres.
Anmeldehinweise
Anmeldeschluss: zwei Wochen vorab
Unterlagen
Bitte nehmen Sie einen Taschenrechner und den Kodex Personalverrechnung (Rechtslage s. Voraussetzungen) zur Prüfung mit.