Förderungen
In Österreich gibt es die verschiedensten Förderungsarten, die regional – und nach Zielgruppen getrennt – differieren. Durch den Erhalt von Ö-Cert wurde die Akademie in den Qualitätsrahmen der Erwachsenenbildung aufgenommen und ist somit anerkannter Bildungsträger in allen Bundesländern, so dass dort mit den entsprechenden Voraussetzungen Förderanträge gestellt werden können. Unter www.kursfoerderung.at finden Sie alle Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten.
Bildungskarenz
Mit 1. April 2025 wurden die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in ihrer bisherigen Form eingestellt.
Bildungskarenzen oder Bildungsteilzeiten, die bis spätestens 28. Februar 2025 nachweislich (schriftlich) vereinbart wurden und deren Bildungsmaßnahme vor dem 31. Mai 2025 begonnen hat, können unter klar definierten Voraussetzungen fortgeführt werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an Ihr zuständiges AMS.
Wir unterstützen Sie gerne: Für die Vorlage beim AMS stellen wir Ihnen auf Wunsch die entsprechenden Bestätigungen über Ihre Bildungsmaßnahme aus.
Bitte kontaktieren Sie uns dazu per E-Mail unter: foerderungen@akademie-sw.at
Ab 2026 ist die Einführung eines neuen Modells für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit geplant, konkrete Regelungen liegen jedoch noch nicht vor. Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Kostenvoranschlag
Für die Gewährung einer sonstigen Bildungsförderung stellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag aus. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Förderstelle, welche Kurse und Prüfungen die Förderung umfasst.
Für die Ausstellung eines Kostenvoranschlags bitten wir Sie, uns per E-Mail unter foerderungen@akademie-sw.at zu kontaktieren und folgende Informationen anzugeben:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Wohnadresse
- Die gewünschten Kurse und Prüfungen inklusive Veranstaltungsnummer
Fördermodelle ändern sich – unser Team ist immer für Sie da!