Seminar Personalverrechnung / Personalrecht

Das KFZ in der Personalverrechnung

Aktuelle Veranstaltung | 808360 | merken 04.11.2026 | Online live | 2 LE |
Datum
Von
Bis
Mi., 04.11.2026
10:00 Uhr
12:00 Uhr
Lehrende: Steiger, Stefan
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 180,00

Beschreibung

Die korrekte Abrechnung von Kraftfahrzeugen in der Personalverrechnung wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf.
Dieses Seminar behandelt typische Fallbeispiele rund um das KFZ und zeigt, worauf bei der lohnsteuerlichen und abgabenrechtlichen Beurteilung besonders zu achten ist.

Im Fokus stehen dabei unter anderem die Höhe des Sachbezugs, die Voraussetzungen für den halben Sachbezug sowie Sonderfragen zu Spezialfahrzeugen, E-Autos und Geschäftsführer:innen. Anhand praxisnaher Beispiele werden häufige Problemstellungen aus der Abrechnung erläutert und unterschiedliche Fallkonstellationen verständlich dargestellt.

Das Seminar bietet damit eine kompakte und anwendungsorientierte Aufbereitung eines Themas, das in der Personalverrechnung regelmäßig zu Unsicherheiten führt.

Voraussetzungen bzw. Vorkenntnisse

Kenntnisse in der Personalverrechnung

Zielgruppe

Personalverrechner:innen

Inhalt

  • Grundlagen zur KFZ-Abrechnung in der Personalverrechnung
  • Sachbezug bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen
  • Voraussetzungen und Anwendung des halben Sachbezugs
  • Besonderheiten bei Spezialfahrzeugen
  • Abrechnung und Beurteilung von E-Autos
  • KFZ-Sonderfragen bei Geschäftsführer:innen
  • Typische Fallbeispiele aus der Abrechnungspraxis
  • Häufige Zweifelsfragen und deren praktische Einordnung

Preisinfo

Lernergebnisse

Nach Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer:innen in der Lage, typische Fragestellungen rund um das KFZ in der Personalverrechnung praxisnah einzuordnen. Sie können wesentliche Grundlagen zum Sachbezug erläutern, Fallkonstellationen zum halben Sachbezug unterscheiden sowie Besonderheiten bei Spezialfahrzeugen, E-Autos und Geschäftsführer:innen in der Abrechnung berücksichtigen.