Betriebsstättenbesteuerung in der Praxis
Neues aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung
Beschreibung
Der Begriff der Betriebsstätte ist entscheidend dafür, ob ein Staat, in dem ein Unternehmen geschäftlich tätig ist, Unternehmensgewinne zumindest anteilig besteuern darf. Sich verändernde Formen internationaler Unternehmenstätigkeit, der Zunahme des Dienstleistungssektors und die Digitalisierung von Geschäftsabläufen hatten zur Folge, dass das Betriebsstättenkonzept durch neue Vorgaben im OECD- und UN-Musterabkommen 2025, durch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis an die neuen Rahmenbedingungen des Welthandels angepasst worden ist.
Zielgruppe
Steuerberater:innen, Steuersachbearbeiter:innen
Ausbildungsziel / Lernergebnisse
Informieren Sie sich, wie sie Auslandsbetriebsstätten erkennen und allenfalls vermeiden können. Erfahren Sie, was zu beachten ist, um das einer Betriebsstätte zuzurechnende Ergebnis für steuerliche Zwecke im In- und Ausland richtig zu ermitteln und in der österreichischen Steuererklärung zu verarbeiten. Dargestellt anhand praktischer Erfahrungen.
Inhalt
- Die Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht
- Relevante Rechtsgrundlagen
- Das Verhältnis der Rechtsordnungen
- Die Betriebsstätte in den österreichischen DBA - Feste Geschäftseinrichtungen
- Ergebnisabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
- Rechtsprechung und Verwaltungspraxis im In- und Ausland
- Ergebnisabgrenzung und Gewinnermittlung
- Betriebsstätten erkennen und richtig behandeln
- Dienstleistungsbetriebsstätten
- Homeoffice-Betriebsstäten
- Explorationsbetriebsstätten
- Bauausführungen und Montagen
- Hilfsbetriebsstätten
- Vertreterbetriebsstätten
- Abgrenzung von Aktiv- zu Passiveinkünften
Anmeldehinweise
Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.
Teilnahmebestätigung
Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!
Hinweis anrechenbare Stunden
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- u. Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.