Krypto-Assets: Update
Beschreibung
Ergänzend zum Programm Krypto-Assets werden periodisch aktuelle Informationen und Änderungen in einem Update angeboten.
Dieses Update wird an 2 Halbtagen als Webinar über Zoom abgehalten.
Anrechenbare Stunden für den Fortbildungsnachweis: 6 Std.
Inhalt
Die Inhalte von 2022 waren:
- Einordnung von Kryptowährungen im EStG: Stablecoins, Non-Fungible-Token (NFTs), Security Token, Asset Backed Token
- Einkünfte aus Kryptowährungen: Steuerrechtliche Behandlung im Privat- und Betriebsvermögen,
- Übergangsbestimmungen und Altbestandsregelung
- Besonderheiten bei der Besteuerung von Kryptowährungen: Mining, Staking, Lending, Airdrops, Bounties und Hardfork
- Bemessungsgrundlage, Steuersatz und Verlustausgleich
- Wegzugsbesteuerung und Depot- bzw Wallet-Überträge
- Steuererhebung und KESt-Abzug ab 2024
- Besonderheiten bei Derivaten
- DAC 8: Grenzüberschreitender Informationsaustausch für Kryptowährungen
- Enforcement: Finanzstrafrechtliche Aspekte
Die Inhalte vom Update 2023 werden vorauss. Mitte Dezember 2022 hier ersichtlich sein!
Zielgruppe
Offen für alle Interessent:innen!
Webinar
Diese Veranstaltung wird als Webinar abgehalten - eine aktive Teilnahme/ein aktiver Austausch ist erwünscht.
Um Fragen stellen zu können bzw. um an Diskussionen teilnehmen zu können, ersuchen wir die Aktivierung Ihres Mikrofons und Ihrer Webcam während der Veranstaltung.
Teilnahmebestätigung
Für den Erhalt der Teilnahmebestätigung ist es für die ASW notwendig, Ihre Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung verifizieren zu können. Bitte steigen Sie daher immer mit Ihrem Vor- und Nachnamen in die Zoom-Session ein.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Dieser Wert zählt ggf. für die Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung der KSW für StB.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Vielen Dank!
Bild- und Tonaufnahmen
Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.
Hinweis anrechenbare Stunden
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt.
Dieser Wert zählt ggf. für die Anrechenbarkeit der Fortbildungsverpflichtung der KSW für StB.
Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Vielen Dank!