Seminar Steuerrecht, Recht

Dauerbrenner in der Praxis: Wann liegt eine fremdübliche Vermietung von (Luxus-)Immobilien vor?

Aktuelle Veranstaltung | 707412 | merken 23.10.2025 | Webinar | 3 UE | Referenten: Hayden, Tobias ; Hayden, Helene; Thorbauer, Marco
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 204,00

Beschreibung

Sehr häufig kommt es in der Praxis dazu, dass eine Gesellschaft/Privatstiftung eine "Luxusimmobilie" anschafft und an ihren Stifter/Gesellschafter vermietet. Die Kriterien für die Bemessung der zugrunde gelegten "fremdüblichen Miete" wurden im Laufe der Zeit im Steuerrecht aber mehrfach grundlegend geändert. Neben erheblichen Steuernachzahlungen können derartige Vermietungen mitunter auch Verstöße gegen das gesellschaftsrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr einschließlich schadenersatz- oder bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche der Körperschaft begründen.

Laut Regierungsprogramm 2025-2029 soll als Reaktion auf derartige Gestaltungen künftig der Vorsteuerabzug bei Luxusimmobilien generell entfallen, wobei damit zahlreiche offene Fragen einhergehen werden (legistische Definition von Luxusimmobilie, finanzstrafrechtliches Risiko für die Vergangenheit, etc).

Inhalt

  • Entwicklung der steuerlichen Rechtsprechung über die Jahrzehnte und Ausblick bzgl Regierungsprogramm 2025 - 2029
  • Aktuelle Rechtslage und Kriterien der Ermittlung der fremdüblichen Miete (samt vergleichbaren Praxisfällen: insb bei Kunstsammlungen)
  • Steuer- & Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
  • Grenzen der (Renditemiete-)Bewertung
  • Risiken der fremdunüblichen Vermietung und Lösungsansätze für die Praxis

Anmeldehinweise

Der Preis versteht sich pro Teilnehmer:in!
Gemäß unserer AGBs weisen wir höflich darauf hin, dass Mehrfachteilnahmen ohne Anmeldung aller Teilnehmer:innen nicht zulässig sind.

Zielgruppe

Steuerberater:innen und Steuerberater:innenanwärter; diese Thematik beschäftigt Gesellschaftsrechtler, Steuerrechtler aber auch Immobilienrechtler als mögliches Zielpublikum

Teilnahmebestätigung

Die Veranstaltung wird über Zoom abgehalten. Wir bitten um Verständnis, dass die ASW nur dann Teilnahmebestätigungen ausstellen kann, wenn Ihr Vor- und Nachname während der Veranstaltung ersichtlich ist (automatische Protokollierung in Zoom). ACHTUNG ! Die Veranstaltung wird NICHT aufgezeichnet (kein Video on demand), weshalb Sie an die angeführten Vortragszeiten gebunden sind!

Hinweis anrechenbare Stunden

Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um Stunden á 60 Minuten handelt. Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit dem/der Programm-Manager:in Kontakt auf. Vielen Dank!

Bild- u. Tonaufnahmen

Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.