Kollektivvertrag Gastro / Hotellerie
Beschreibung
Der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe entwickelt sich laufend weiter – kennen Sie die aktuellen Änderungen und wissen Sie, worauf es in Payroll und HR ankommt?
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten, praxisnahen Überblick über den KV-Abschluss 2026 ab 1.10.2026 inklusive Prämienzahlung und nachhaltiger Erhöhungen sowie über die wichtigsten Regelungen der neuen KV-Systematik seit 1.11.2024.
Im Fokus stehen Arbeitszeit, Mehr- und Überstunden, Sonderzahlungen, Einstufung und Vorrückung, Vordienstzeiten sowie Probezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zusätzlich erfahren Sie, was bei der Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe zu beachten ist und wie die aktuellen Erläuterungen und FAQs von ÖGK und WKO in der Praxis umzusetzen sind.
Aktuelle Änderungen, klare Antworten und konkrete Praxisbeispiele – damit Sie die Bestimmungen sicher und korrekt im Arbeitsalltag umsetzen können.
Zielgruppe
Wirtschaftstreuhänder:innen, Mitarbeiter:innen von Personalabteilungen, Personalverrechner:innen
Inhalt
- KV-Abschluss 2026 mit Wirksamkeit ab 1.10.2026
- Prämienzahlung und nachhaltige Erhöhun
- Überblick über die Systematik des neuen Kollektivvertrages seit 1.11.2024 mit den Schwerpunkten
- Arbeitszeit (Durchrechnung der Normalarbeitszeit, Mehr- und Überstunden)
- Neuregelung des Sonderzahlungsanspruchs
- Einstufung in die Verwendungsgruppen
- Anrechnung von Vordienstzeiten
- Vorrückung
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses/Probezeit
- Trinkgeldpauschale im Hotel- und Gastgewerbe samt Erläuterungen und FAQs der ÖGK und WKO
Lernergebnisse
Nach dem Webinar verstehen die Teilnehmer:innen die aktuellen Änderungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe und deren Auswirkungen auf die tägliche Abrechnungspraxis. Sie können die neuen Regelungen zu Arbeitszeit, Sonderzahlungen, Einstufung und Trinkgeldpauschale sicher anwenden und kompetent in Beratung und Umsetzung integrieren.
Fortbildungsverpflichtung
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.