Arbeiten im Alter inkl. Aktivitätsfreibetrag
Was sich für (angehende) Pensionist:innen mit 1.1.2027 ändert
Beschreibung
Mit 1. Jänner 2027 treten wesentliche Änderungen für Personen in Kraft treten, die nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters weiterarbeiten oder ihren Pensionsantritt aufschieben. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen im Beitrags- und Leistungsrecht der Pensionsversicherung sowie der Aktivitätsfreibetrag (Steuerfreie Einkünfte bis zu jährlich € 15.000,--).
Das kompakte 90-minütige Webinar gibt einen verständlichen Überblick über die geplanten Neuerungen und zeigt, worauf bei der praktischen Beurteilung zu achten ist. Behandelt werden sowohl die Situation von Personen, die neben dem Pensionsbezug weiterarbeiten, als auch jene, die den Pensionsantritt aufschieben. Darüber hinaus wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Aktivitätsfreibetrag für aktive Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit zur Anwendung kommen kann.
Anhand praxisnaher Beispiele werden die Auswirkungen auf die betroffenen Personen eingeordnet und typische Fragen aus der Personalverrechnung, Steuerberatung und Beratungspraxis aufgegriffen.
Zielgruppe
Berufsanwärter:innen, Personalverrechner:innen, Bilanzbuchhalter:innen
Inhalt
- Änderungen in der Pensionsversicherung ab 1.1.2027
- Aufschieben des Pensionsantritts und Weiterarbeit neben der Pension
- Änderungen bei den Pensionsversicherungsbeiträgen
- Aktivitätsfreibetrag: Höhe, Voraussetzungen und begünstigte Einkünfte
- Praxisbeispiele und wichtige Hinweise für Beratung und Personalverrechnung
Lernergebnisse
Die Teilnehmer:innen können die wesentlichen Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht der Pensionsversicherung ab 1.1.2027 erläutern, die Fallgruppen der Aufschieber:innen und Zuverdiener:innen unterscheiden und die grundlegenden Voraussetzungen für den Aktivitätsfreibetrag beurteilen. Sie können die Auswirkungen der neuen Regelungen anhand einfacher Praxisfälle einordnen und erkennen, welche Punkte bei der Beratung, in der Personalverrechnung und bei der steuerlichen Behandlung besonders zu beachten sind.
Fortbildungsverpflichtung
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.