Arbeitszeitmodelle verstehen, analysieren und richtig abrechnen
inkl. Praxisworkshop
Beschreibung
In diesem Seminar werden zentrale Arbeitszeitmodelle und die Grundlagen des Arbeitszeitrechts systematisch erarbeitet. Im Fokus stehen deren Analyse und die richtige Bewertung für die Lohnabrechnung. Behandelt werden dabei unter anderem das Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Kollektivvertrag, Mehrarbeit, Überstunden, Zeitausgleich sowie tägliche und wöchentliche Überrechnungen. Zusätzlich werden steuerliche Fragen, einschließlich der Beurteilung von Pauschalierungen, praxisnah aufgegriffen. Ergänzend zu den Theorieeinheiten unterstützen Online-Praxisworkshops dabei, das Gelernte anhand von Übungen unmittelbar anzuwenden, zu vertiefen und aktuelle Fragen aus der Praxis zu besprechen.
Zielgruppe
Personalverrechner:innen
Inhalt
- Grundlagen des Arbeitszeitrechts
- zentrale Arbeitszeitmodelle
- Analyse und Beurteilung von Arbeitszeitmodellen
- Zusammenspiel von Arbeitszeitgesetz und Kollektivvertrag
- Bewertung von Arbeitszeiten in der Lohnabrechnung
- Mehrarbeit und Überstunden
- Zeitausgleich und Auszahlungsvarianten
- tägliche und wöchentliche Überrechnung
- Deckungsprüfungsrechnung
- steuerliche Beurteilung
- Pauschalierungen in der Praxis
- praxisorientierte Übungen und Fallbeispiele
Lernergebnisse
Nach Abschluss des Seminars sind die Teilnehmer:innen in der Lage, zentrale Arbeitszeitmodelle fachlich einzuordnen und im Zusammenspiel mit gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen zu analysieren. Sie können Arbeitszeiten für die Lohnabrechnung korrekt beurteilen sowie typische Fragestellungen zu Mehrarbeit, Überstunden, Überrechnung, Zeitausgleich und Pauschalierungen nachvollziehen. Wenn du möchtest, kann ich dir im nächsten Schritt noch 2–3 Titelvarianten unter 60 Zeichen formulieren, die möglichst nah am neuen Wording bleiben.
Fortbildungsverpflichtung
Diese Veranstaltung ist aus Sicht der Akademie geeignet, auf die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen gemäß § 71 Abs. 3 WTBG 2017 angerechnet zu werden. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der LE um Stunden á 60 Minuten handelt.