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Lehrgang/Programm Steuerrecht, Recht

Finanzstrafrecht - Modul 1

Qualifiziertes Risikobewusstsein + Risikomanagement - Lehrgang Finanzstrafrecht

Aktuelle Veranstaltung | 422074 | merken 27.03.2023 - 04.05.2023 | Wien | 36 UE | Referenten: Brandl, Rainer; Djakovic, Ana Marija; Felice, Mario; Kert, Robert; Leitner, Roman; Prillinger, Johannes; Schmoller, Kurt; Schrottmeyer, Norbert; Trubrig, Eva; Winkler, Heidemarie
Verfügbarkeit
Viele freie Plätze Viele freie Plätze
Preis (inkl. USt) € 2.580,00
Termin nicht buchbar

Beschreibung


Der erste Vortragsblock von Modul 1 des Lehrgangs Finanzstrafrecht beginnt mit einer Einführung in den Allgemeinen Teil des Finanzstrafrechtes, einer Kurzdarstellung der wesentlichsten Wirtschaftsdelikte sowie aller wesentlichen Spezialgesichtspunkte, welche sich im Hinblick auf den allgemeinen Teil ergeben (zB Vorsatz, Fahrlässigkeit, Beteiligung, Irrtum, Konkurrenzen, Verbandsverantwortlichkeit, Verjährung).

Der zweite Vortragsblock konzentriert sich in weiterer Folge auf die einzelnen Delikte und deren in der Praxis bedeutsame Varietäten.

Ihren Abschluss finden diese ersten Trainingstage mit einer umfangreichen Behandlung der Selbstanzeige sowie im nunmehr neu hinzugetretenen Themenfeld "Prävention".

Lehrgangsleitung: StB Dr. Rainer Brandl, WP/StB Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner

Hinweise

Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen unter "Zielgruppe"

Inhalt


Block 1 - 24.-26.01.2024 

Einführung in das Finanzstrafrecht (Allgemeiner Teil) (Kert/Leitner)

  • Rückwirkungsverbot und Günstigkeitsvergleich
  • sachlicher und örtlicher Geltungsbereich
  • Vorsatz und (grobe) Fahrlässigkeit
  • Irrtum
  • Beteiligung
  • Unterlassen
  • Versuch
  • Sanktionensystem

Wirtschaftsdelikte (Kert/Leitner)

insbesondere Betrug, Untreue, Geldwäsche und Korruptionsdelikte

Konkurrenzen, Verbandsverantwortlichkeit, Verjährung (Brandl/Schmoller)

  • Konkurrenzen zwischen Finanzvergehen und von Finanzvergehen mit anderen Straftaten
  • Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen
  • Verjährung
    • finanzstrafrechtliche Verfolgungsverjährung
    • abgabenrechtliche Bemessungsverjährung
    • Schnittpunkte der beiden Verjährungsregime


Block 2 - 29.02.-01.03 + 21.-22.03.2024 

Abgabenhinterziehung, Lohnsteuerdelikte, grob fahrlässige Abgabenverkürzung (Brandl/Djakovic/Leopold)

  • Finanzvergehen
    • Überblick, Fallprüfung
  • Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG)
    • Dogmatische Struktur
    • Fallkonstellationen der Praxis (zB Scheingeschäfte, Treuhandkonstruktionen, Briefkastengesellschaften, Missbrauch, Verdeckte Ausschüttung)
    • Beteiligungsrisiken für Berater
  • Grob fahrlässige Abgabenverkürzung (§ 34 FinStrG)
  • Bandenmäßige Abgabenhinterziehung (§ 38a FinStrG)
  • Lohnsteuerdelikte (§ 33 Abs 2 lit b FinStrG)
  • Finanzordnungswidrigkeiten (§§ 49, 50, 51 FinStrG)

 Abgabenbetrug und Umsatzsteuerdelikte (Brandl/Winkler)

  • Umsatzsteuerdelikte (§ 33 Abs 2 lit a, § 49 FinStrG)
  • Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) - Deliktsvarianten
  • Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG)
  • Fallkonstellationen in der Praxis (zB Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, Versagung von Befreiungen wegen Bösgläubigkeit, Strohmanngeschäfte, Umsatzsteuerschuld kraft Rechnung, Umsatzsteuerkarussell, Einfuhrumsatzsteuer)

 Selbstanzeige (Felice/Schrottmeyer)

  • Umfassende Darstellung der Selbstanzeige
    • Darlegung der Verfehlung beim Finanzamt
    • Offenlegung der bedeutsamen Umstände
    • Rechtzeitigkeit
    • Schadensgutmachung
    • Täternennung
    • Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG
  • Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige
  • Selbstanzeige bei Verkürzung von Lohnabgaben
  • Exkurs: Verkürzungszuschlag (§ 30a FinStrG)
NEU! Präventionsüberlegungen (Leitner/Prillinger)

  • Feststellung von finanzstrafrechtlichen Risikoprofilen von Mandantenunternehmen
  • Herstellung qualifizierten Risikobewusstseins für Mitarbeiter:innen von Steuerberatungsunternehmen
  • Offenes Visier
  • Grenzen wirksamer Delegation steuerlicher Pflichten
    • Ressortverteilung zwischen Geschäftsführer:innen
    • Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Mandanten (Geschäftsführung) und Steuerberater:innen
    • Beauftragung der/des Steuerberaterin/Steuerberaters - Verlassen dürfen auf dessen Rat
    • Was darf der/die Steuerberater:in von Mandanten erwarten?
  • Steuerliche Kontrollsysteme und finanzstrafrechtliche Gesichtspunkte
  • Professionelle Abwicklung abgabenrechtlicher Prüfungen aus finanzstrafrechtlicher Sicht
Ihr Nutzen

Nach Absolvierung des ersten Lehrgangmoduls kann auf ein breites Wissen zum allgemeinen und
besonderen Teil des Finanzstrafrechtes zurückgegriffen werden. Die Teilnehmer:innen verfügen über
diesbezügliche Spezialkenntnisse, welche eine qualifizierte Beurteilung finanzstrafrechtlicher
Konsequenzen ermöglicht. Aufgrund der detaillierten Auseinandersetzung mit den einzelnen
Finanzvergehen können unterschiedlichste Sachverhalte einer finanzstrafrechtlichen Würdigung
unterzogen werden. Weiters werden auch Grundkenntnisse zu im Nahebereich liegenden
Wirtschaftsdelikten vermittelt. Zudem verhelfen die vermittelten präventiven Gesichtspunkte dazu,
finanzstrafrechtliche Risiken bei Mandant:innen und sich selbst zu erkennen und bestmöglich zu
vermeiden.

Zielgruppe

Diese Veranstaltung wird für Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Berufsanwärter:innen mit einschlägigem Universitätsstudium sowie Rechtsanwält:innen und Konzipient:innen angeboten. Sie soll Grundlage für jene sein, die sich dem Geschäftsfeld der Vertretung und Verteidigung in Finanzstrafsachen besonders zuwenden wollen, wendet sich aber in gleicher Weise auch an all jene Berufsangehörigen, die lediglich ihr Risikobewusstsein in diesem Segment schärfen oder im Bereich der Präventionsberatung tätig werden wollen.

Zur Prüfung kann man nur als geprüfte/r Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in bzw. Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt antreten.

Präsenzveranstaltung

Die Intensivprogramme der ASW dienen der Vertiefung eines bestimmten Themenbereichs im Portfolio der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Neben der Wissensvermittlung von Expertinnen/Experten aus dem Berufsstand und anderer Stakeholder mit denen der/die Steuerberater:in/Wirtschaftsprüfer:in im Arbeitsalltag zusammenarbeitet, wird der Fokus vor allem auf den fachlichen Austausch, die Diskussion über Fallbeispiele und die Vernetzung unter den Teilnehmer:innen und den Vortragenden gelegt.

Wir bitten daher um Verständnis, dass diese Veranstaltung ausschließlich in Präsenz in der ASW in Wien abgehalten und nicht online übertragen oder aufgezeichnet wird.

Zertifikat

Nach Absolvierung der beiden Module "Qualifiziertes Risikobewusstsein u. Risikomanagement" UND " Spezial-Know-how für die Verteidigung im Finanzstrafverfahren" können Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur 4-stündigen schriftlichen Prüfung (online) antreten und bei Erfolg das Zertifikat Finanzstrafrechts-Expert der ASW erhalten.

Auch Berufsanwärter:innen sind zur Prüfung zugelassen, erhalten jedoch erst nach positiv abgelegter StB bzw WP-Prüfung ihr Zertifikat.

Hinweis: Wir ersuchen die Anmeldung zur Prüfung separat vorzunehmen (nicht im Programm-Preis enthalten).

Anmeldehinweis/Stornobedingungen

Anmeldungen sind für Interessentinnen und Interessenten unter den Voraussetzungen wie in der "Zielgruppe" definiert jederzeit möglich.
Bei Stornierungen innerhalb drei Wochen vor Veranstaltungsstart werden 30 % und bei Stornierung am ersten Veranstaltungstag oder bei Nicht-Erscheinen werden 100 % der Veranstaltungsgebühr fällig (Achtung! Abweichung von den AGBs der ASW).

Hinweis anrechenbare Stunden

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Angabe der UE um für StB anrechenbare Stunden betreffend KSW-Fortbildungsverpflichtung handelt.

Falls Sie eine Bestätigung für eine Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc., 1 UE = 45 Minuten) benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. 
Vielen Dank!

Bild- u. Tonaufnahmen

Wir bitten um Verständnis, dass jegliche Aufzeichnungen von Veranstaltungen/Vorträgen/Diskussionen/Unterlagen/Listen etc. mit Bild und/oder Ton (mit welchen Tools auch immer), ohne vorherige Genehmigung durch die Akademie und der jeweiligen Vortragenden, verboten sind.